Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Grafikdesign, Kommunikationsdesign und damit verbundene kreative Dienstleistungen

Stand: 09/2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Annika Rehm, nachfolgend „Designer“ genannt, und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Design-, Gestaltungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.

  2. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere die im jeweiligen Angebot oder in einer Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen, Preise und Nutzungsrechte, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen. Hierzu können insbesondere Leistungen aus den Bereichen Branding, Corporate Design, Logoentwicklung, Printdesign, Editorial Design, Social-Media-Design, Webdesign, digitale Medien, Reinzeichnung, Druckdatenerstellung sowie sonstige Grafik- und Kommunikationsdesignleistungen gehören.

  2. Umfang, Inhalt und Ziel der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einem zwischen den Parteien abgestimmten Briefing.

  3. Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

  4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Designer eine gestalterische Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder sonstigen Erfolg.

3. Vertragsschluss

  1. Angebote des Designers sind, sofern nicht anders angegeben, für 30 Tage gültig.

  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform, durch eine entsprechende Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

  3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplanung führen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Daten, Zugänge und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist zu erteilen.

  3. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.

  4. Entsteht durch fehlende, verspätete oder nachträglich geänderte Vorgaben zusätzlicher Arbeitsaufwand, kann dieser zusätzlich nach dem vereinbarten bzw. üblichen Stundensatz berechnet werden.

5. Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Leistungen können insbesondere als Paket- oder Festpreis oder nach Zeitaufwand auf Basis eines Stunden- oder Tagessatzes abgerechnet werden.

  2. Bei Paket- oder Festpreisen sind ausschließlich die im Angebot ausdrücklich genannten Leistungen enthalten.

  3. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet. Soweit hierfür keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem jeweils geltenden Stundensatz des Designers.

  4. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

  5. Notwendige Fremdkosten und Auslagen, insbesondere für Stockmaterial, Schriften, Lizenzen, Druck, Produktion, Versand oder externe Dienstleister, sind nicht Bestandteil der Designvergütung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

  2. Der Designer ist berechtigt, bei größeren oder länger laufenden Projekten angemessene Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.

  3. Der Designer kann insbesondere vereinbaren, dass mit Auftragserteilung eine Anzahlung fällig wird.

  4. Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.

7. Entwürfe und Korrekturen

  1. Die Anzahl der im Projektpreis enthaltenen Entwürfe, Varianten und Korrekturschleifen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

  2. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung der Änderungswünsche des Auftraggebers und deren Umsetzung im vereinbarten Umfang.

  3. Weitere Korrekturen, zusätzliche Varianten sowie Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich nach Zeitaufwand berechnet.

  4. Änderungen der ursprünglichen Aufgabenstellung, grundlegende Konzeptänderungen oder bereits freigegebene und anschließend erneut zu bearbeitende Leistungen gelten als Zusatzleistungen.

8. Freigabe und Reinzeichnung

  1. Vor der finalen Produktion bzw. Veröffentlichung erhält der Auftraggeber, soweit nach Art des Projekts vorgesehen, die Möglichkeit zur Prüfung und Freigabe.

  2. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die gestalterische und inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Fassung.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere Texte, Zahlen, Namen, Kontaktdaten, Schreibweisen, Bildmaterial und sonstige inhaltliche Angaben vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.

  4. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen werden als Zusatzleistung berechnet, soweit sie nicht auf einem vom Designer zu vertretenden Fehler beruhen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Soweit die vom Designer erbrachten Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, verbleiben die Urheberrechte beim jeweiligen Urheber.

  2. Der Auftraggeber erhält an den finalen, vereinbarungsgemäß erstellten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

  3. Der vereinbarte Projektpreis beinhaltet die Nutzung des finalen Designs ausschließlich für die im jeweiligen Angebot genannten bzw. aus dem vereinbarten Vertragszweck hervorgehenden Zwecke.

  4. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte können insbesondere hinsichtlich Nutzungsart, Medien, räumlichem Geltungsbereich, zeitlicher Dauer und Exklusivität im jeweiligen Angebot näher bestimmt werden.

  5. Eine über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.

  6. Die Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie eine Nutzung für nicht vereinbarte Zwecke bedarf, soweit nicht bereits vom vereinbarten Vertragszweck umfasst, einer gesonderten Vereinbarung.

  7. Entwürfe, Varianten und nicht ausgewählte Gestaltungsvorschläge dürfen ohne entsprechende Vereinbarung nicht genutzt, vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden.

  8. Die gesetzlichen urheberrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

10. Offene Dateien und Arbeitsdaten

  1. Gegenstand der vereinbarten Lieferung sind ausschließlich die im Angebot bezeichneten finalen Arbeitsergebnisse und Dateiformate.

  2. Ein Anspruch auf Herausgabe offener, editierbarer Arbeits-, Projekt- oder Quelldateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. Hierzu zählen beispielsweise offene Adobe-InDesign-, Illustrator- und Photoshop-Dateien, sowie vergleichbare Projekt- und Produktionsdateien.

  4. Die Herausgabe offener Dateien kann von einer zusätzlichen Vergütung sowie von den jeweiligen Lizenzbedingungen verwendeter Software, Schriften, Bilder oder sonstiger Drittinhalte abhängig gemacht werden.

11. Schriften, Stockmaterial und sonstige Drittinhalte

  1. Für Schriften, Fotografien, Illustrationen, Stockmaterial, Plugins, Software oder sonstige Inhalte Dritter können gesonderte Lizenzbedingungen gelten.

  2. Der Designer weist den Auftraggeber, soweit relevant und bekannt, darauf hin, wenn für die vorgesehene Nutzung zusätzliche Lizenzen durch den Auftraggeber erforderlich sind.

  3. Soweit Lizenzen unmittelbar auf den Auftraggeber ausgestellt werden müssen oder eine Übertragung rechtlich oder vertraglich nicht möglich ist, ist der Auftraggeber für den Erwerb der erforderlichen Lizenz verantwortlich.

  4. Nutzungsrechte an Drittmaterial können nur in dem Umfang eingeräumt werden, in dem der Designer hierzu selbst berechtigt ist.

12. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

  1. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Marken, Schriften, Daten und sonstige Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich.

  2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung und zur für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Überlassung dieser Inhalte berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

  3. Eine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte ist nicht Bestandteil der Designleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Marken-, Wettbewerbs- und sonstige rechtliche Prüfungen

Die gestalterische Entwicklung eines Namens, Logos, Claims, Zeichens oder sonstigen Gestaltungselements beinhaltet keine markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Prüfung. Soweit eine solche Prüfung erforderlich oder gewünscht ist, sollte diese durch entsprechend qualifizierte Rechtsberater oder andere geeignete Fachstellen erfolgen.

14. Referenznutzung und Eigenwerbung

  1. Der Designer ist berechtigt, fertiggestellte und bereits veröffentlichte Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung als Referenz zu verwenden und insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, Präsentationen und Portfolios zu zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

  2. Eine hiervon abweichende Vereinbarung, insbesondere bei vertraulichen oder noch nicht veröffentlichten Projekten, kann individuell getroffen werden.

15. Urhebernennung

Soweit branchenüblich, technisch möglich und im konkreten Nutzungskontext angemessen, kann der Designer eine angemessene Urhebernennung verlangen. Einzelheiten können im jeweiligen Angebot vereinbart werden.

16. Termine und Lieferfristen

  1. Termine und Projektzeiträume sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.

  3. Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben, fehlender Inhalte, nachträglicher Änderungswünsche oder sonstiger vom Auftraggeber verursachter Umstände verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten angemessen.

  4. Bei höherer Gewalt oder anderen vom Designer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

17. Unterbrechung und vorzeitige Beendigung von Projekten

  1. Wird ein Projekt auf Wunsch des Auftraggebers unterbrochen, wesentlich verschoben oder vorzeitig beendet, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten abgerechnet.

  2. Bereits entstandene Fremdkosten sowie verbindlich beauftragte Leistungen Dritter sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie dem Projekt zuzuordnen sind.

  3. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

18. Beauftragung Dritter

Der Designer ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Dritte, insbesondere Fotografen, Illustratoren, Entwickler, Texter, Druckereien oder sonstige Produktionspartner, einzubeziehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

19. Haftung

  1. Die Haftung des Designers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart ist.

  2. Der Designer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  5. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

20. Daten und Archivierung

Der Designer ist nicht verpflichtet, Projekt-, Arbeits- oder Produktionsdaten nach Abschluss des Projekts dauerhaft zu archivieren, sofern nicht ausdrücklich eine Archivierung vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der ihm übergebenen finalen Daten verantwortlich.

21. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit diese ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen oder entsprechend gekennzeichnet sind.

22. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Soweit gesetzlich zulässig, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Designer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.